BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Zum Ende des Betrugsprozesses zur VW
Gefängnisstrafen gefordert
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die vier früheren Manager und Ingenieure des Wolfsburger Autobauers in dem seit September 2021 andauernden Prozess des Betrugs überführt. Für drei der vier Angeklagten reicht nach Überzeugung der Strafverfolger Bewährung nicht aus. Für sie beantragte die Staatsanwaltschaft zwischen drei und vier Jahren Gefängnis. Die Verteidigung dagegen plädierte auf drei Freisprüche und eine Verwarnung. Das Urteil im Prozess könnte nach der Planung am Montag, dem 26. Mai, fallen.
Die von einer Haft bedrohten Männer machten am Freitag deutlich, dass sie das geforderte Strafmaß zehn Jahre nach dem Auffliegen des Skandals fassungslos mache. Sie beschrieben aber auch die Plädoyers für die anderen Angeklagten unter anderem als "irritierenden und erschreckend". Zur entscheidenden Frage, wer wann was wusste, blieb der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer von Beginn an geprägt von der Tatsache: Es steht Aussage gegen Aussage.
Ingenieure, die die Abschalteinrichtung vorgeschlagen haben sollen, sagen sinngemäß: Wir haben Bedenken geäußert und vor Konsequenzen gewarnt. Die Vorgesetzten entgegnen: Es sei über Probleme gesprochen worden, nie aber über ungesetzliches Handeln.
Angeklagte sehen sich als Bauernopfer
Im September 2015 war in den USA bekanntgeworden, dass VW in großem Maßstab ein Täuschungsprogramm eingesetzt hatte, das Abgastests erkannte und nur dann die volle Reinigung der Emissionen aktivierte. Die vier Angeklagten in dem Braunschweiger Verfahren wehren sich im Wesentlichen gegen Vorwürfe und sehen sich eher als Bauernopfer.
Von Beginn wurde die Verhandlung von der Kritik begleitet, dass mit Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn eine Schlüsselfigur fehlt. Der Komplex gegen 77-Jährigen war aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden./bch/DP/jha