KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich an diesem Donnerstag (11 Uhr) mit den Forderungen von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren des einstigen Dax
In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard 10 Millionen Euro Schadenersatz. Der Insolvenzverwalter sieht aber die Forderungen von Gläubigern wie kreditgebenden Banken oder ehemaligen Wirecard-Angestellten, denen der Zahlungsdienstleister noch Geld schuldet, als vorrangig. Geschädigte Aktionäre wären demnach nur zu berücksichtigen, falls am Ende noch Geld übrig bliebe - wonach es aber nicht aussieht.
50.000 Aktionäre fordern 8,5 Milliarden Euro
Die dagegen gerichtete Klage von Union Investment konnte zuletzt einen Erfolg verbuchen. In einem Zwischenurteil entschied das Oberlandesgericht München im September 2024, dass Aktionäre ihre Ansprüche als Insolvenzforderungen geltend machen können. Nun soll der BGH entscheiden. Das Urteil könnte dabei auch für andere Insolvenzverfahren weitreichende Folgen haben.
In Summe geht es in Karlsruhe um viel Geld: Etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre haben laut Gericht Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen./jml/DP/jha