Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von "Atemlos" bis "Männer" - Urheberrechte verletzt habe./ruc/DP/mis