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Umweltausschuss gibt grünes Licht für Gentechnik-Regeln

28.01.2026
um 16:20 Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die geplanten lockereren Gentechnik-Vorgaben in der EU haben eine weitere Hürde genommen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte der Einigung zu, die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments im Dezember gefunden hatten. 59 Abgeordnete stimmten dafür, 24 dagegen, zwei enthielten sich.

Die Einigung sieht vor, dass es künftig zwei Kategorien von Gentechnik geben soll. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.

Wenn die neuen Vorgaben auch formell bestätigt werden, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel essen. Neue Sorten unterliegen aber weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung.

Hoffnung auf resistente Sorten

Viele Forscher sehen Potenzial: So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse sind denkbar.

Befürworter hoffen auch, dass widerstandsfähige Pflanzen in der Klimakrise helfen und Hunger lindern. Zudem erwarten Befürworter, dass europäische Landwirte wettbewerbsfähiger werden.

Deutscher Umweltminister ist dagegen

Die geplanten Lockerungen sind umstritten. Unter anderem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet.

Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Entscheidung im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Gentechnikfreie Landwirtschaft müsse möglich und bezahlbar bleiben. Es brauche Lieferketten, die sicherstellten, dass gentechnisch veränderte von gentechnikfreien Pflanzen und Produkten unterscheidbar seien, forderte er.

Finale Zustimmung steht aus

Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, müssen noch Mehrheiten im Europaparlament und innerhalb der EU-Staaten zustimmen. Da es bereits einen informell ausgehandelten Kompromiss zwischen den Institutionen gibt, ist das normalerweise Formsache./mjm/DP/jha