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Schnellladesäulen an Autobahnen: Ausschreibung notwendig

06.03.2026
um 18:14 Uhr

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Bau von Schnellladesäulen an Autobahnen darf nicht ohne Ausschreibung und Vergabeverfahren erfolgen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden (Az.: VII Verg 29/22).

Nach Angaben des Gerichts hatte die Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 die bestehenden Konzessionsverträge mit der Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH erweitert. Die Ergänzungsvereinbarung sah vor, dass die Betreiber zusätzlich Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Raststätten bereitstellen dürfen. Ein Vergabeverfahren hatte es dafür nicht gegeben.

Dagegen war der Ladeinfrastruktur-Betreiber Fastned sowie zunächst auch Tesla vorgegangen. Der Vergabesenat des OLG hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser hatte entschieden, dass eine wesentliche Änderung des Konzessionsvertrags vorliege und damit ein Vergabeverfahren erforderlich sei.

Daraufhin kam das OLG Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass das Recht, Tankstellen für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, nicht automatisch den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge umfasst./fc/DP/men

Bayerische Motoren Werke AG

WKN 519000 ISIN DE0005190003

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

WKN PAG911 ISIN DE000PAG9113

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Tesla Inc.

WKN A1CX3T ISIN US88160R1014

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039