FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) - Unicredit
Mit dieser Anordnung mache die Bafin von ihren Befugnissen aus Paragraf 28 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Gebrauch, hieß es weiter. Sie begegnet damit Missständen im laufenden Übernahmeverfahren und schaffe darüber hinaus Klarheit über die Grenzen von zulässiger Werbung im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Anordnung drohe dem Unternehmen ein Bußgeld. Die Maßnahme der Bafin sei sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig./he/tih