Bundesgerichtshof prüft Transparenz beim Schufa-Score
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Inwieweit muss die Schufa betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern Auskunft darüber geben, wie ihre Scorewerte zustande kommen? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In Karlsruhe wurde über vier Verfahren verhandelt, in denen Privatpersonen gegen die Schufa klagen. (Az. I ZR 227/25 u.a.)
Die Wirtschaftsauskunftei hatte den Klägern 2023 im Rahmen der sogenannten Datenkopie Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelte Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten diese Auskunft für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ursprünglich sollten am BGH fünf Parallelverfahren verhandelt werden, in einem Fall haben sich die Parteien aber geeinigt, wie der Vorsitzende Richter Jörn Feddersen zu Beginn der Verhandlung mitteilte.
Dresdener Gericht hatte weitere Auskünfte gefordert
Klägeranwalt Axel Rinkler betonte vor Gericht die "präventive" Funktion einer Auskunft der Schufa. Durch diese werde es Betroffenen ermöglicht, im Zweifel bei Fehlern in der Score-Bildung tätig zu werden, damit es gar nicht erst zu einem Schaden - wie zum Beispiel der Ablehnung eines Bankkredits - komme.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Klägern in der Vorinstanz zum Teil recht gegeben und die Schufa verurteilt, ihnen weitere Informationen etwa zur Gewichtung der wichtigsten Score-Kriterien offenzulegen. Die Schufa legte gegen das Dresdener Urteil Revision ein - sodass nun der BGH über die Frage entscheidet. Wann ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.
Schufa führte neuen Score ein
Es gehe in dem Verfahren im Kern um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie den Auskunftsanspruch der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erfülle, sagte Schufa-Sprecherin Tanja Panhans in Karlsruhe. "Wir sind der Auffassung, dass unsere Datenkopie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt". Die Schufa sehe sich bestätigt durch zahlreiche Urteile von Oberlandesgerichten, die zu der Frage anders entschieden hätten als der Senat in Dresden.
Wichtig zu erwähnen ist: Die Verfahren in Karlsruhe beziehen sich auf das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Dabei werden für 12 Kriterien Punkte vergeben.
Bis Ende 2028 will die Schufa die alten Scores vollständig abschaffen. Und auch die gesetzlichen Spielregeln ändern sich: Im November tritt eine Neuregelung im Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter machen soll./jml/DP/stw