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Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen Airlines

07.07.2026
um 11:14 Uhr

BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Wer seinen gebuchten Flug nicht antritt, muss zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Weil aber einige Fluggesellschaften widerrechtlich solche Entgelte einbehalten, sucht die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage.

Laut VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für die Passagierkontrollen am Flughafen und weitere Entgelte bei nicht angetretenen Flügen erstattungsfähig. Auf einer Europa-Strecke mit einer Low-Cost-Gesellschaft könnten die Beträge zwischen 25 und 30 Euro liegen, so die Verbraucherschützer.

VZBV: Airlines erwecken falschen Eindruck

"Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucher:innen und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können", sagt die VZBV-Referentin für Sammelklagen, Katarzyna Guzenda, laut einer Mitteilung.

Konkrete Airlines nennt die Organisation nicht. Sie fragt nach einschlägigen Erfahrungsberichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben, ohne dann die Gebühren erstattet bekommen zu haben. Sie sollen in einer kurzen Umfrage ihren Fall schildern und können sich für weitere Informationen auf eine E-Mail-Liste setzen lassen. Eine Teilnahme an der möglichen Sammelklage ist damit nicht verbunden./ceb/DP/mis

Air France-KLM S.A.

WKN 855111 ISIN FR001400J770

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125

Easyjet PLC

WKN A1JTC1 ISIN GB00B7KR2P84

International Consolidated Airlines Group S.A.

WKN A1H6AJ ISIN ES0177542018

Ryanair Holdings PLC

WKN A1401Z ISIN IE00BYTBXV33