Prozesse um Sparkassen-Coup für Gutachten ausgesetzt
ESSEN/GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Die ersten Zivilprozesse um den Millionen-Einbruch in einer Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 werden vorerst ausgesetzt. Das Gericht werde ein schriftliches Sachverständigengutachten einholen, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei einem Verkündungstermin zu den Prozessen im Landgericht Essen.
Dabei gehe es im Wesentlichen um die Frage, ob die Schließfächer der Bank nach den branchenüblichen Standards zum Zeitpunkt der Tat geschützt worden seien. Das Gericht plane, die Ergebnisse des Gutachtens in den zahlreichen Parallelverfahren zu nutzen, sagte der Vorsitzende.
Zum Zeitaufwand eines solchen Gutachtens machte das Gericht keine Angaben. Ein Gerichtssprecher wollte dazu nichts mitteilen, außer dass es sich um komplexe Fragen handele. Vermutlich gehe es um mehrere Monate, sagte der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann.
Kläger fordern vollen Schadenersatz
Die Kläger fordern in dem Prozess von der Bank vollen Schadenersatz für den Inhalt ihrer aufgebrochenen Schließfächer. Hunderte weitere Klagen sind nach Auskunft mehrerer Anwälte geplant, zwei weitere Klagen wurden am Donnerstag bereits neu eröffnet.
Die Kläger werfen der Bank mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen im Sparkassengebäude, Tresorraum und der angrenzenden Tiefgarage vor. Deshalb gilt aus ihrer Sicht die in den Schließfachverträgen vorgesehene Höchstsumme für den Schadenersatz von 10.300 Euro nicht.
Die Bank weist die Vorwürfe der Kläger zurück. Sie argumentiert, die Schließfächer seien nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen.
Wären Schallmelder, Kameras und KI nötig gewesen?
Das neue Gutachten solle beispielsweise klären, ob die Sparkasse es etwa versäumt habe, im Tresorraum und den angrenzenden Räumen Körperschallmelder oder Videokameras einzusetzen und die Räume mit regelmäßigen Kontrollgängen zu überwachen, hieß es in dem Gerichtsbeschluss. Geprüft werden solle auch, ob die Sparkasse bei der Überwachung KI hätte einsetzen müssen, die maskierte Täter möglicherweise erkannt hätte.
Dabei sei nicht der Maßstab der nachträglichen Betrachtung anzusetzen, sondern der branchenübliche Standard vor dem Einbruch in den Weihnachtstagen 2025, betonte das Gericht. Dem Gutachter müsse voller Zugang zu allen Räumen der Sparkasse gewährt werden.
Eine Klägerin will über 390.000 Euro
Die Kläger hatten nach ihren eigenen Angaben deutlich höhere Werte als 10.300 Euro in ihren Fächern - eine Klägerin macht mehr als 390.000 Euro geltend.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten Unbekannte Ende 2025 mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Sie waren zuvor über die Tiefgarage in einen Archivraum der Bank und von dort aus mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank eingedrungen. Der Schaden liegt nach Schätzungen insgesamt in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe.
Laut dem Klägeranwalt Daniel Kuhlmann handelt es sich bei der Sparkasse in Gelsenkirchen um eine der größten Schließfachanlagen Deutschlands./rs/DP/jha