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Musterverfahren zu VW-Übernahme: BGH weist Beschwerden ab

30.09.2026
um 15:34 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Musterverfahren zu der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche SE hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerden von Anlegern zurückgewiesen. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte damit einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle von 2022. Das Verfahren ist nun rechtskräftig abgeschlossen.

Hintergrund des Rechtsstreits war der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW -Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen, und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.

Kapitalmarkt-Mitteilungen nicht verwerflich

Die Kläger in dem Musterverfahren wollten vor Gericht unter anderem feststellen lassen, dass die Anlegerverluste durch falsche oder irreführende Kapitalmarktinformationen verursacht worden waren. Das Oberlandesgericht Celle kam vor vier Jahren aber zu dem Schluss, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE im Jahr 2008 zumindest nicht grob unrichtig und nicht verwerflich waren.

Der BGH bestätigt diese Einschätzung. Bis Oktober 2008 habe für die Porsche SE weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht bestanden, ihre Absichten über den Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen. Die erfolgten Mitteilungen seien aus der Sicht eines verständigen Anlegers auch nicht grob unrichtig, so der BGH. Das Oberlandesgericht sei außerdem zu Recht nicht von einem sittenwidrigen Verhalten der Porsche SE ausgegangen.

Porsche SE: Klagen sind abzuweisen

Laut Porsche hatten 40 Kläger - größtenteils US-amerikanische Hedgefonds - Schadenersatzansprüche in Höhe von 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht. "Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs steht nun fest, dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen sind und die Kläger der Ausgangsverfahren keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Porsche SE haben", teilte die Beteiligungsgesellschaft mit.

Die Entscheidung binde die Prozessgerichte in sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren, erklärte die Porsche SE weiter. "Auf Basis des aktuellen Sachstandes und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren abzuweisen."/jml/bch/DP/jha

Porsche Automobil Holding SE

WKN PAH003 ISIN DE000PAH0038

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039