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ROUNDUP: Apothekerkammer lässt Geld bei DocMorris pfänden

05.10.2026
um 17:32 Uhr

KÖLN/HEERLEN (dpa-AFX) - Im Dauerclinch mit alteingesessenen Apothekern hat der Online-Konkurrent DocMorris einen Rückschlag hinnehmen müssen. Wie die Apothekerkammer Nordrhein mitteilte, veranlasste sie in den Niederlanden Vollstreckungsmaßnahmen über 110.000 Euro. DocMorris habe gegen rechtskräftige deutsche Urteile verstoßen. Zuvor hatten die "Pharmazeutischen Zeitung" (PZ) und andere Medien berichtet.

Schon vor Jahren hatte DocMorris Gerichtsverfahren in Stuttgart verloren, in denen es um die Art und Weise von Werbung samt Rabatten ging. Trotz der Gerichtsniederlagen machte DocMorris nach Ansicht der Kläger weiter, woraufhin die Kläger Ordnungsgelder in Deutschland beantragten - das aber verlief im Sande. Daraufhin setzten die deutschen Apotheker in einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden durch, dass dort gepfändet wurde. In erster Instanz waren die deutschen Apotheker erfolgreich, woraufhin gepfändet werden konnte.

Das Urteil stärke einen zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz, hieß es von der Apothekerkammer Nordrhein. "Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen dürfen nicht dadurch ins Leere laufen, dass sich ein Unternehmen auf seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zurückzieht." Wer gerichtliche Urteile missachte, müsse auch die daraus folgenden Ordnungsgelder bezahlen.

Kein Nachgeben bei DocMorris

DocMorris teilte auf Anfrage mit, es handele sich "lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder". Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz. "Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität von DocMorris." Man habe dennoch entschieden, Berufung einzulegen, um die Rechtslage in dieser Angelegenheit abschließend klären zu lassen.

DocMorris sitzt zwar unweit von Aachen kurz hinter der Grenze auf der niederländischen Seite, ihr Geschäft macht die Firma aber weitgehend in Deutschland. Dabei profitiert das Unternehmen vom Binnenmarkt, der grenzüberschreitenden Handel ohne Nachteile für ein ausländisches Unternehmen ermöglicht. Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, dieses Geschäft ist hierzulande Apothekern vorbehalten.

Den alteingesessenen Apothekern, die Kosten für ihre Vor-Ort-Apotheken stemmen müssen, ist der aufstrebende Online-Konkurrent ein Dorn im Auge. Sie monieren unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor Schäden für die Vor-Ort-Versorgung, wenn die stationären Apotheken wegen der Online-Konkurrenz Einbußen haben. DocMorris wiederum argumentiert, dass ein Anbieter aus dem EU-Ausland nicht europarechtswidrig benachteiligt werden dürfe./wdw/DP/nas

DocMorris AG

WKN A0Q6J0 ISIN CH0042615283