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Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

08.10.2026
um 11:49 Uhr

KÖLN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig./wim/DP/nas