Karlsruhe (Reuters) - Der Streit über Preisangaben für Flugreisen geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Bundesgerichtshof (BGH) legte am Donnerstag dem EuGH die Frage, wann Auslandsflüge in Euro beziehungsweise der Landeswährung angegeben sein müssen, zur Klärung vorgelegt. Die Verbraucherzentrale streitet darüber mit der Lufthansa-Tochter Germanwings. Erst nach der EuGH-Entscheidung wird der Bundesgerichtshof ein endgültiges Urteil fällen.(AZ: I ZR 209/15)
Ein Fluggast hatte 2014 bei Germanwings von Deutschland aus einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Sowohl die Preisangabe im Internet als auch die Rechnung wiesen ausschließlich Britische Pfund aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht das Unternehmen aber zur Preisangabe in Euro verpflichtet und klagt auf Unterlassung. Germanwings verweist dagegen auf die europäische Richtlinie, wonach Flugpreise in Euro oder der Landeswährung anzugeben sind. Die Frage ist nun, ob sich die Landeswährung auf den Unternehmenssitz oder den Startpunkt des Fluges bezieht.