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Gericht - Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei nicht auswerten

27.07.2017
um 08:16 Uhr

Hamburg (Reuters) - Im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal hat Volkswagen einen Etappensieg eingefahren.

Das Bundesverfassungsgericht untersagte der Münchner Ermittlungsbehörde am Mittwoch vorerst die Auswertung der bei der Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmten Dokumente. Dazu erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung, in der die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, die sichergestellten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Die Entscheidung der Kammer beruhe auf einer Folgenabwägung, teilte das Gericht mit.

Im Mai hatte sich das oberste Gericht noch geweigert, eine solche Anordnung zu erlassen. Die Richter argumentierten damals, Volkswagen habe den Rechtsweg noch nicht voll ausgeschöpft. Die Wolfsburger hatten die US-Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und zunächst angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Schließlich veröffentlichte der Autobauer aber lediglich eine zusammenfassende Sammlung von Fakten. Volkswagen argumentiert seither, mit diesem "Statement of Facts" erübrige sich ein separater Bericht. Aktionäre werfen Volkswagen deshalb Verschleierung vor.

Die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München Mitte März bei Volkswagen, Audi und Jones Day hatte hohe Wellen geschlagen - nicht nur weil die Ermittler just am Tag der Bilanzpressekonferenz bei Audi anrückten. Die US-Kanzlei Jones Day, die auch in Deutschland mehrere Büros hat, sollte für Volkswagen die streng geheimen Unterlagen hüten, die sie bei der internen Aufklärung des Skandals gesammelt hatte. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind. Wie weit dieser Schutz reicht, ist aber auch unter Juristen umstritten. Volkswagen war mit Beschwerden gegen die Beschlagnahme beim Amts- und beim Landgericht München gescheitert.

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