Hamburg (Reuters) - Nach seiner Verurteilung durch ein US-Gericht wegen seiner Verwicklung in den Dieselskandal droht dem Volkswagen-Manager Oliver S. auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Der 48-Jährige muss nicht nur mit seiner Entlassung durch den Autobauer rechnen, er wird womöglich auch mit Schadensersatzforderungen seines Arbeitgebers konfrontiert. Ein VW-Sprecher sagte, grundsätzlich müssten bei schwerwiegenden Straftaten arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft werden. Dies gelte besonders bei einer strafrechtlichen Verurteilung. "Das ist integraler Bestandteil der Compliance-Plicht jedes Unternehmens." Der Sprecher machte klar, dass dies nicht nur im Allgemeinen, sondern auch in dem speziellen Fall gelte.
"Auch über weitergehende Maßnahmen wie die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch das Unternehmen wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden", erklärte der Sprecher. Das Bezirksgericht in Detroit hatte Oliver S. wegen seiner Beteiligung an dem Abgasbetrug zu sieben Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 400.000 Dollar (umgerechnet 340.000 Euro) verurteilt. Dabei hatte der Richter das nach dem späten Geständnis des Angeklagten maximal mögliche Strafmaß ausgeschöpft. Schon bei dem zuvor verurteilten VW-Ingenieur James L. hatte das Gericht ein hartes Urteil gefällt.[nL8N1O66MJ]
Der Dieselskandal war vor gut zwei Jahren in den USA aufgeflogen. VW gab daraufhin zu, Abgaswerte mit einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert zu haben. Volkswagen bekannte sich nach langen Verhandlungen schuldig und akzeptierte eine milliardenschwere Wiedergutmachung an Kunden und Behörden sowie eine Strafzahlung. Insgesamt kostet der Betrug den Wolfsburger Konzern bisher mehr als 25 Milliarden Euro.