Karlsruhe (Reuters) - Die Lufthansa muss zur Terrorabwehr eingesetzte Bundespolizisten weiterhin kostenlos transportieren.
Neben den Ticketkosten muss die Fluglinie auch Steuern und Start- und Landegebühren für die sogenannten Sky Marshals tragen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Klage der Lufthansa auf Zahlung von rund 2,3 Millionen Euro an Steuern und Gebühren durch die Bundesrepublik Deutschland endgültig ab. (AZ: III ZR 391/17)