Düsseldorf (Reuters) - Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtswidrig.
Der Bonner Konzern hatte damals das von 0,62 auf 0,70 erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt. Die im Jahr 2015 vom Bund erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung, die die Grundlage für die Erhöhung bilden, seien aber unwirksam, entschied das Gericht, wie es am Donnerstag mitteilte.