Reuters

Gericht - Portoerhöhung der Post 2016 bis 2018 rechtswidrig

28.05.2020
um 14:22 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Die Verbraucher in Deutschland haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwischen 2016 und 2018 zu viel für ihre Briefe gezahlt.

Die damalige Erhöhung des Portos der Deutschen Post für den Standardbrief sei rechtswidrig gewesen, urteilten die Leipziger Richter nach einer Mitteilung vom Donnerstag. Der Bonner Konzern hatte damals das Porto von 62 auf 70 Cent erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt. Die 2015 vom Bund erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung, die die Grundlage für die damalige Erhöhung bildeten, seien unwirksam, entschied das Leipziger Gericht. Aktuell kostet das Massenprodukt Standardbrief 80 Cent. Die Bundesnetzagentur als Regulierer des Briefmarktes will nun prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die aktuell geltenden Porto-Entscheidungen hat.

Die Post muss nun aber nicht fürchten, Gelder in großem Stil erstatten zu müssen. Der Antrag des klagenden Verbands auf eine Rückzahlung der Gewinne des Bonner Konzerns aus der damaligen Porto-Erhöhung sei erfolglos geblieben, sagte eine Sprecherin des Leipziger Gerichts. Rückwirkende Erstattungen an Verbraucher seien ebenfalls nicht zu erwarten, stellte die Bundesnetzagentur klar. Dies betonte auch ein Sprecher der Post.

Geklagt gegen die Erhöhung hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), in dem Konkurrenten der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert sind. Er forderte als Konsequenz aus dem Urteil erneut eine Novelle des Postgesetzes, die für mehr Wettbewerb sorgen solle. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte bereits angekündigt, das seit mehr als 20 Jahren geltende Gesetzeswerk reformierten zu wollen. Der BIEK wolle zudem die Begründung des Leipziger Richterspruchs abwarten und dann über etwaige zivilrechtliche Schritte gegen die Post entscheiden, sagte der BIEK-Vorsitzende Martin Bosselmann.

Die Post ist in Deutschland der einzige Anbieter, der bundesweit Briefe an die Verbraucher ausliefert - von den Halligen bis in die Alpen. Sie verfügt im Briefmarkt über einen Umsatzanteil von über 80 Prozent. Die Bonner müssen ihre Preispläne im Universaldienst von der Bundesnetzagentur prüfen lassen. Die Vorgaben für die Regulierer stammen vom Bund. Die Netzagentur hatte bei der vom Bundesverwaltungsgericht als unrechtmäßig beurteilten Erhöhung von der Bundesregierung vorgegebene neue Regelungen zur Anwendung gebracht, die die Gewinnmargen anderer Postunternehmen in Europa zum Maßstab machen. Diese Bestimmungen seien aber nicht vom Postgesetz gedeckt, entschieden die Leipziger Richter.

NETZAGENTUR - URTEIL TRIFFT INHALTLICH AUCH AKTUELLES PORTO

"Das Urteil betrifft inhaltlich aber auch die Rechtsgrundlage der derzeit gültigen Privatkunden-Porti", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Der Regulierer "wird nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die laufenden Entgeltgenehmigungen hat, die noch bis Ende 2021 gelten", fügte er hinzu. Diese umfassen auch die 80 Cent Porto für den Standardbrief. Auch gegen diese Erhöhung hatte der BIEK geklagt. Einer BIEK-Sprecherin zufolge ist dieses Verfahren aktuell beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.

DEUTSCHE POST AG NA O.N.

WKN 555200 ISIN DE0005552004