Reuters

Gericht - Flugbegleiter dürfen Lufthansa in Düsseldorf bestreiken

11.11.2015
um 17:02 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ihren Streik am Flughafen Düsseldorf bis Freitag fortsetzen.

Das Gericht wies eine erneute Klage der Lufthansa gegen den Flugbegleiter-Streik am Mittwoch ab. Eine Rechtswidrigkeit liege nicht vor, sagte Richter Klaus Olschewski.

Erst am Vortag hatte die 1. Kammer des Arbeitsgerichta Düsseldorf überraschend den Ausstand der Stewards und Stewardessen am Flughafen der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt für den Dienstag untersagt. Die Richter taten dies aber anders als am Mittwoch ohne eine ausführliche mündliche Verhandlung. Zu der Verhandlung am Mittwoch war Ufo-Chef Nicoley Baublies eigens angereist.

Die Lufthansa wollte mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass Ufo der Streik am Flughafen Düsseldorf von Mittwoch bis Freitag untersagt wird.

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125