München (Reuters) - Facebook darf seinen Nutzern nach Auffassung des Oberlandesgerichts München die Verwendung von Pseudonymen verbieten.
Dass das weltgrößte soziale Online-Netzwerk in seinen Bedingungen den Nutzern die Offenlegung ihres sogenannten Klarnamens vorschreibe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht am Dienstag. Weil diese Frage aber noch nicht höchstrichterlich geklärt sei und Juristen unterschiedliche Ansichten verträten, sei die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
Mit seinem Doppel-Urteil wies das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz zwei Klagen von Facebook-Nutzern zurück. Als Vorinstanzen hatten zwei Landgerichte noch gegensätzlich entschieden: Während das Landgericht Traunstein bereits in erster Instanz die Klarnamenklausel billigte, hatte das Landgericht Ingolstadt diese Klausel als unwirksam angesehen.