Reuters

Entwurf - Neue Impfverordnung erlaubt flexiblere Verwendung von Astrazeneca

02.03.2021
um 16:02 Uhr

Berlin (Reuters) - Die neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erlaubt in Ausnahmefällen einen flexibleren Einsatz des Impfstoffes von Astrazeneca.

Das geht aus dem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Entwurf hervor. Zudem ebnet die neue Impfverordnung den Weg für eine flächendeckende Einbeziehung von Arztpraxen in die Impfkampagne ab April. Künftig können zwei statt einer engen Kontaktperson eines Impfberechtigten aus den höchsten Prioritätengruppen mitgeimpft werden.

Seit Tagen gibt es Kritik daran, dass der zur Verfügung stehende Impfstoff von Astrazeneca nicht schnell genug verimpft wird. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) soll dieser Impfstoff nur an Personen zwischen 18 bis 65 Jahren abgegeben werden. An dieser Linie wird bis zu der angekündigten Überarbeitung der Stiko-Empfehlungen auch festgehalten. Deshalb werden mit Astrazeneca mehr Polizisten, Lehrer und medizinisches Personal unter 65 Jahren geimpft. Die Bundesregierung hatte eine Forderung etwa von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgelehnt, Astrazeneca für alle freizugeben. Künftig können Impfzentren und Krankenhäuser aber in Einzelfällen selbst entscheiden, wie sie vorgehen. Von der bisherigen Reihenfolge der Impfprioritäten kann abgewichen werden, "wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist", heißt es in dem Entwurf.

Das Gesundheitsministerium hatte schon am Montag betont, dass im März Hausärzte probeweise Impfstoff verabreichen können. Ein flächendeckender Einsatz der Hausarztpraxen in Deutschland ist dann im April geplant, wenn ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen, um sie kleinteiliger über die Republik zu verteilen. Auch Betriebsärzte sollen mit einbezogen werden. Das Gesundheitsministerium hat die Länder bereits warnt, dass die Zahl der im April gelieferten Impfdosen die Kapazität der Impfzentren übersteigen wird.

AstraZeneca PLC

WKN 886455 ISIN GB0009895292