Reuters

Youtube kann bei Urheberrechtsverletzungen schadenersatzpflichtig sein

02.06.2022
um 09:57 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof hat erstmals festgestellt, dass Youtube und die Plattform Upload unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen leisten müssen.

Das kann auch gelten, wenn die Urheberrechtsverletzungen von Dritten begangen wurden. Die Betreiber können im Grundsatz auch zur Auskunft verpflichtet werden, wer die Rechtsverletzungen begangen hat und müssen hierzu Email-Adressen mitteilen, erklärte der BGH am Donnerstag. Voraussetzung für die Haftung ist allerdings, dass die Plattform-Inhaber nicht gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen sind oder nicht rechtzeitig tätig wurden, als sie von illegalen Einstellungen erfuhren. Eine Haftung tritt auch ein, wenn das Unternehmen etwa durch Geldzahlungen Anreize schafft, dass Nutzer illegal Musik oder Videos einstellen.

Der BGH traf in den sieben ihm vorliegenden Fällen aber keine endgültige Entscheidung über die Haftung von Youtube beziehungsweise Upload, weil noch Feststellungen fehlen. Geklagt hatten unter anderen Constantin Film, Sony Music und die Verwertungsgesellschaft Gema. Der seit Jahren andauernde Streit geht nun in eine neue Runde. Die Vorinstanzen müssen Schadenersatz und Auskunftsansprüche unter den jetzt vom BGH aufgestellten Maßstäben neu prüfen.

Zur den Voraussetzungen einer Haftung hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einem Jahr eine Entscheidung getroffen. Die war nun Grundlage für das Urteil des BGH. Bisher waren die Plattformbetreiber bei Urheberrechtsverletzungen nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadenersatz oder gar Auskunft über die Identität der Täter. Das hat sich durch die EuGH-Rechtsprechung geändert.

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