Reuters

EU-Gericht bestätigt Verbot der Stahlhochzeit Thyssen/Tata

22.06.2022
um 14:02 Uhr

Brüssel/Düsseldorf (Reuters) - Drei Jahre nach dem Verbot der Stahlfusion von Thyssenkrupp und Tata Steel Europe hat ein EU-Gericht die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt.

Die Klage sei abgewiesen worden, teilte das zweithöchste Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg mit. Thyssenkrupp und Tata hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der Brüsseler Wettbewerbshüter zu groß gewesen sei, hatten die beiden Unternehmen damals erklärt. Thyssenkrupp hatte die Klage eingereicht, um den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären. Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheitert, aber die Entscheidung der Kommission sei falsch gewesen. Die Begründung wolle man nicht so stehenlassen.

Der Konzern reagierte enttäuscht auf das Urteil, das noch angefochten werden kann. "Die heute bekannt gegebene Klageabweisung des Europäischen Gerichts nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Untersagung des Joint Ventures mit Tata Steel Europe im Jahr 2019 durch die EU-Kommission ein unverhältnismäßiger Schritt war." Tata Steel erklärte, an der Klage nicht beteiligt gewesen zu sein. Daher wolle man sich auch nicht äußern.

EU-WETTBEWERBSHÜTER FÜRCHTETEN ZU GROSSE MARKTMACHT

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im Juni 2019 die Gründe erläutert: "Da keine Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die geeignet gewesen wären, unsere schwerwiegenden Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, hätte der Zusammenschluss zwischen Tata Steel und Thyssenkrupp zu einem Anstieg der Preise geführt." Der Zusammenschluss sei untersagt worden, um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden.

Thyssenkrupp hatte damals betont, dass die Konsolidierung der europäischen Stahlindustrie richtig und notwendig sei. Die Überkapazitäten und der hohe Importdruck aus Asien sorgten für ein Umfeld, in dem das Joint Venture den Wettbewerb nicht beeinträchtigt hätte. In der Klagebegründung wurde der Kommission unter anderem vorgeworfen, dass sie neue relevante Produktmärkte für feuerverzinkte Stahlerzeugnisse für die Automobilindustrie und für bestimmte Arten von Verpackungsstahl fehlerhaft bestimmt habe, was wiederum zu einer fehlerhaften Analyse der nach dem Zusammenschluss bestehenden Marktmacht geführt habe.

thyssenkrupp AG

WKN 750000 ISIN DE0007500001