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Urteil im Abgas-Prozess gegen Ex-Audi-Chef Ende Juni geplant

19.05.2023
um 17:07 Uhr

München (Reuters) - Im Betrugsprozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler will das Landgericht München am 27. Juni sein Urteil verkünden.

Für die Plädoyers in dem Verfahren um den Anteil der Volkswagen-Tochter Audi am Abgasskandal sind mehrere Termine von Mitte Juni an geplant, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Am 13. Juni soll die Staatsanwaltschaft plädieren, am 14. und 20. Juni zunächst die Anwälte zweier Mitangeklagter und ebenfalls am 20. Juni die Verteidiger Stadlers.

Fast drei Jahre nach Verhandlungsbeginn und fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden der millionenfachen Abgasmanipulationen im Volkswagen-Konzern soll damit das erste Urteil gegen einen Top-Manager in dieser Sache gefällt werden. Der Abgasskandal war im September 2015 aufgeflogen. Seit September 2020 steht Stadler vor Gericht, zusammen mit dem ehemaligen Audi-Motorenchef und Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz und einem Ingenieur.

Stadlers Mitangeklagte haben gestanden, Audi-Motoren manipuliert zu haben. Damit wurden laut Anklage gesetzliche Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten. Stadler hat eingeräumt, es nach dem Auffliegen des Skandals versäumt zu haben, den Verkauf der manipulierten Autos zu stoppen.

Im Gegenzug für die Geständnisse hat das Gericht allen drei Angeklagten Bewährungsstrafen zugesagt. Außerdem müssen sie nach dem Urteil Geldauflagen an die Staatskasse oder gemeinnützige Organisationen zahlen - bei Stadler sind es 1,1 Millionen Euro. Details dazu wie auch zum genauen Strafmaß will das Gericht im Urteil festlegen.

Anders als bei Stadler und dem Ingenieur lehnte die Staatsanwaltschaft bei Hatz zwar einen solchen Deal ab und pochte auf eine Gefängnisstrafe. In Kreisen der Prozessbeteiligten wird allerdings nicht damit gerechnet, dass das Gericht bei Hatz seine eigene Zusage zurückzieht, das Geständnis mit einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu honorieren. Unabhängig von den Absprachen haben die Staatsanwaltschaft und alle Angeklagten das Recht, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

(Bericht von Jörn Poltz. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Volkswagen AG Vz.

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