Bern (Reuters) - Die Schweiz will die bei der Rettung der Großbank Credit Suisse unter Notrecht eingesetzten Liquiditätshilfen in ordentliches Recht überführen.
Dazu legte die Regierung am Donnerstag einen Vorschlag für ein überarbeitetes Bankengesetz vor. Parteien, Wirtschaftsverbände und weitere betroffene Institutionen können sich nun dazu äußern und Änderungsvorschläge machen. Angesichts der Dringlichkeit wurde die Frist für das Konsultationsverfahren aber auf einen Monat verkürzt. Bis September muss das neue Gesetz dem Parlament vorgelegt werden, behandelt werden dürfte es dann im kommenden Jahr.
Mit dem Gesetzesvorschlag beschleunigt die Schweiz die Einführung eines Instruments, das es in anderen wichtigen Finanzzentren wie Großbritannien, den USA oder auch der EU bereits gibt. In der Ausgestaltung gibt es Unterschiede, alle haben aber den Zweck, systemrelevanten Banken im Notfall Liquiditätshilfen zur Verfügung zu Stellen.
Die Schweizer Regierung beschloss im Frühjahr 2022, ebenfalls einen sogenannten "Public Liquidity Backstop" einzuführen und bis Mitte 2023 einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Doch die Krise der Credit Suisse veranlasste die Regierung, solche Liquiditätshilfen gestützt auf eine Notverordnung bereits im März 2023 einzusetzen. Um einen Bankensturm und eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, orchestrierten die Behörden eine Übernahme der von Skandalen und Krisen geschüttelten Bank durch den größeren Rivalen UBS.
Im Rahmen eines staatlichen 209-Milliarden-Franken-Pakets gewährte die Schweizerische Nationalbank der Credit Suisse dabei ein mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichertes Liquiditätshilfe-Darlehen in der Höhe von bis zu 100 Milliarden Franken. Davon nahm die Bank vorübergehend rund 60 Milliarden Franken in Anspruch, Ende April waren es noch zehn Milliarden Franken. Eine mit der Sache vertraute Person erklärte, diese Summe dürfte schon bald weiter reduziert werden.
Mit dem "Public Liquidity Backstop" soll verhindert werden, dass eine solvente Bank wegen Liquiditätsengpässen pleite geht. Der Maximalbetrag hängt von den Vermögenswerten in der Bilanz ab; die Behörden wollen sicherstellen, dass sie im Konkursfall das Geld über eine Verwertung der Assets zurückerhalten. In den Genuss dieser staatlichen Liquiditätssicherung sollen in der Schweiz neben den beiden Großbanken auch die anderen drei systemrelevanten Institute kommen, nämlich die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance. Wegen ihrer großen Bedeutung bei Einlagen- und Krediten sowie im Zahlungsverkehr könnte ein Ausfall einer dieser Häuser Verwerfungen in der gesamten Wirtschaft des Landes auslösen.
(Bericht von Oliver Hirt; redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)