Reuters

FDP und Grüne - Heizungsgesetz kommt ohne weitere Änderungen

04.09.2023
um 14:07 Uhr

Berlin (Reuters) - Das in der Ampel-Koalition lange umstrittene Gesetz für mehr Klimaschutz beim Heizungseinbau wird nach Einschätzung von Grünen und FDP am Freitag vom Bundestag ohne weitere Änderungen beschlossen.

Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann sprach am Montag vor einer Fraktionssitzung in Berlin die Erwartung aus, dass das Gesetz in der Fassung der letzten Ausschussberatungen von Anfang Juli so verabschiedet werde. Damit rechnet auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai, der sich nach einer Präsidiumssitzung der Liberalen äußerte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die von den Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP eigentlich geplante Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause nach einem Eilantrag der Union aus Verfahrensgründen gestoppt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Über die Vorlage hatten vor allem FDP und Grüne monatelang gerungen. Der ursprünglich von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgesehene Entwurf sah einen Umstieg vor allem auf elektronische Wärmepumpen vor. Die FDP beharrte aber auf Technologieoffenheit.

Djir-Sarai äußerte sich in Berlin zuversichtlich, dass die Vorlage zum Gebäudeenergiegesetz Ende der Woche vom Bundestag verabschiedet wird. "Ich erwarte keine Probleme, wir haben ja ausführlich über dieses Thema diskutiert", sagte Djir-Sarai. Der vorliegende Gesetzentwurf habe mittlerweile "nichts" mehr zu tun mit der ursprünglichen Vorlage von Habeck, nach der die Menschen in Deutschland "wirtschaftlich und finanziell überfordert" worden wären. "Das, was jetzt entstanden ist, das kann sich sehen lassen."

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Ampel ab 2024 den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie etwa Wärmepumpen vorantreiben. Ab dann müssen neue Heizungen grundsätzlich mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Vorgabe soll aber erst greifen, wenn Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies soll, je nach Größe der Städte und Kommunen, bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 der Fall sein. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte eine Prüfung angeregt, ob diese Fristen jeweils um sechs Monate bis Ende 2026 und Ende 2028 verlängert werden könnten.

(Bericht von Holger Hansen, Alexander Ratz; redigiert von Kerstin DörrBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)