Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat ein Finanzierungskonzept für den milliardenschwerden Aufbau eines Wasserstoff-Kernleitungsnetzes beschlossen.
Das Kabinett billigte am Mittwoch Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wonach der Bund in den kommenden Jahren den Aufbau der Leitungen im Umfang von insgesamt 9700 Kilometern unterstützt. Das Netz soll bis 2032 stehen und Industrie, Kratwerke, Häfen und Speicher miteinander verbinden. Die Fernleitugnsnetzbetreiber (FNP) schätzen die Kosten auf knapp 20 Milliarden Euro. "Mit dem heutigen Tag haben wir einen verlässlichen Rahmen für den Bau und Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes geschaffen", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Damit erhält unsere Wirtschaft Planungssicherheit für Investitionen in die Dekarbonisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen."
Das Wasserstoff-Kernnetz soll grundsätzlich vollständig über Netzentgelte finanziert und von privaten Firmen aufgebaut werden. Zu gut 60 Prozent können bestehende Erdgas-Röhren genutzt werden, zum anderen Teil werden aber Neubauten benötigt. Den Firmen wird dabei laut Gesetzentwurf eine Eigenkapitalverzinsung von rund 6,7 Prozent vor Steuern zugesichert.
Wie bei Erdgas und Strom sollen die Leitungen durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden. Da es aber zunächst relativ wenige Abnehmer geben wird, will der Staat über die nächsten Jahre in Vorleistung gehen, um die Nutzung bezahlbar zu halten und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern. Die Entgelte sollen einheitlich sein, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Da die Regierung davon ausgeht, dass über die Jahre immer mehr Nutzer auf das Netz zugreifen werden, soll spätestens ab 2055 das sogenannte Amortisationskonto ausgeglichen sein. Sollte dann noch ein Fehlbetrag bestehen, müssen sich die Leitungsbetreiber dem Entwurf zufolge zu 24 Prozent an diesem beteiligen. Entgegen erster Überlegungen soll der Bau also allein von der Privatwirtschaft - wenn auch mit Garantien des Bundes - gestemmt werden.
Mit den neuen Regelungen im EnWG wird es auch eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff geben. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)