Reuters

Scholz nennt Prioritäten für Haushalt 2024

28.11.2023
um 11:32 Uhr

Berlin (Reuters) - Bundeskanzler Olaf Scholz will nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Haushalt der Bundesregierung Prioritäten setzen.

Bei der Unterstützung der Ukraine und der Bewältigung der Energiekrise dürfe man "auf keinen Fall nachlassen", sagte der SPD-Politiker am Dienstag im Bundestag in seiner rund 25-minütigen Regierungserklärung. Zudem mahnte der Kanzler Investitionen in Infrastruktur an. "Die Modernisierung muss weiter gehen." Auch die Bundesländer hätten allergrößtes Interesse, dass die geplanten Investitionen in Chip-Industrie, klimafreundlichen Stahl oder Batteriefabriken umgesetzt würden. Hintergrund ist, ob die Subventionen etwa für die Ansiedlung von Chipfabriken in Magdeburg und Dresden noch gezahlt werden können.

Genaue Festlegungen für den Haushalt 2024 vermied der SPD-Politiker allerdings angesichts der anhaltenden Debatten in der Ampel-Regierung. Die derzeit laufenden Beratungen zwischen SPD, Grünen und FDP erlaubten, "vorhandene Spielräume im Haushalt auszuloten, Schwerpunkte zu setzen und natürlich auch Ausgaben zu beschränken", sagte Scholz. Eine mögliche erneute Aussetzung der Schuldenbremse erwähnte der Kanzler nicht. Die FDP lehnt dies für das Jahr 2024 ab.

Scholz sagte, dass das Bundesverfassungsgericht eine für die Politik abschließende Entscheidung beim Umgang mit der Schuldenbremse geliefert habe. "Dieses Urteil schafft eine neue Realität ? für die Bundesregierung und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Regierungen, im Bund und in den Ländern", unterstrich der Kanzler. "Eine Realität, die es allerdings schwieriger macht, wichtige und weithin geteilte Ziele für unser Land zu erreichen." Die Bundesregierung berate derzeit über alle Folgen, habe die Beratungen aber noch nicht abgeschlossen. Sorgfalt gehe dabei vor Schnelligkeit.

Der Kanzler versicherte der Bevölkerung zudem, dass laufende Ausgaben von dem Urteil nicht betroffen seien. "Der Staat wird seinen Aufgaben auch weiterhin gerecht", betonte er. "In Ihrem Alltag (...) ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts ? völlig unabhängig davon, ob Sie Kindergeld oder BaFöG bekommen, eine Rente oder Wohngeld."

Scholz kündigte an, die Bundesregierung wolle die Energiepreisbremsen zu Beginn des kommenden Jahres beenden. "Inzwischen sind überall in Deutschland wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher liegen als vor der Krise - aber meist unterhalb der Obergrenzen, die wir für die Preisbremsen gezogen haben." Zudem seien die Gasspeicher so gut gefüllt, dass nicht mit plötzlichen Preissprüngen gerechnet werden müsse. "Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln", betonte er.

Die Preisbremsen wurden bisher aus dem Energie-Krisenfonds WSF finanziert, der nach dem weitreichenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November auf eine neue Grundlage gestellt wird. Vorgesehen ist, dass der WSF Ende 2023 und damit früher als geplant geschlossen wird. Am Montag hatte das Kabinett den Nachtragshaushalt für 2023 gebilligt, der die WSF-Hilfen für dieses Jahr in den regulären Haushalt überführt. Der Bundestag muss dem aber im Dezember noch zustimmen.

(Bericht von Andreas Rinke, Christian Krämer, redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)