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EuGH - Schufa-Scoring darf für Kreditgewährung nicht maßgeblich sein

07.12.2023
um 12:52 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nutzung des Bonitätsmaßes der Wirtschaftsauskunftei Schufa durch Banken und Unternehmen eingeschränkt.

Das sogenannte Scoring der Schufa sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Sollte diese mathematisch-statistische Bonitätsbewertung für Schufa-Kunden wie Banken maßgeblich sein bei der Gewährung von Krediten, dann sei das als eine von der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall zu betrachten. Mit diesem Urteil folgt das Gericht weitgehend dem Schlussantrag von EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe vom März.

Banken und Unternehmen, wie etwa Versorger, nutzen das Schufa-Scoring um einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass Kundinnen und Kunden Kredite zurückzahlen oder Rechnungen begleichen werden. Je höher der Schufa-Wert ist, um so positiver wird die Kreditwürdigkeit eingeschätzt. Die Schufa greift bei ihren Berechnungen auf einen umfangreichen Daten-Pool zurück. Laut der Auskunftei verfügt sie über mehr als eine Milliarde Datensätze zu rund 68 Millionen Personen und sechs Millionen Unternehmen.

Verbraucherschützer äußerten sich positiv zu dem Luxemburger Richterspruch. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten nun mehr Transparenz von der Schufa verlangen, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Sie müssten verständliche Informationen erhalten, wie ihre Scorewerte zustande kommen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Jetzt kommt es darauf an, dass das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung bei solchen automatisierten Entscheidungen nicht durch nationale Gesetze wieder abgesenkt wird."

SCHUFA - BEREITS INTENSIV AUF URTEIL VORBEREITET

Die Schufa erklärte, sie habe sich bereits nach dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts intensiv mit ihren Unternehmenskunden auf das zu erwartende Urteil vorbereitet. "Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind", teilte die Auskunftei mit. Deshalb werde die Mehrheit der Kunden Schufa-Scores weiter ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können.

Laut dem Urteil ist nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Zug. Es soll beurteilen, ob das deutsche Datenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält. Sollte das der Fall sein, muss das Gericht zudem prüfen, ob die in der europäischen Datenschutzverordnung vorgesehenen generellen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt sind.

(Bericht von Frank Siebelt,; Redigiert von Kerstin Dörr.; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)