Karlsruhe (Reuters) - Die Bundestagswahl 2021 muss wegen mehrerer Fehler in mehreren Berliner Wahlbezirken wiederholt werden.
Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet. Damit könnte sich das Ergebnis der Bundestagswahl verändern. Die 2256 Wahlbezirke in Berlin sind Teile der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt. Erst wenn in den betroffenen Bezirken erneut gewählt wurde steht fest, ob sich das Ergebnis in den jeweiligen Wahlkreisen verändert und damit die Bundestagsmandate betrifft. Das Verfassungsgericht entschied, dass in 455 Wahlbezirken neu gewählt werden muss.
Bei der Stimmabgabe war es in Berlin zu zahlreichen Pannen gekommen. In Wahllokalen gab es zu wenige Wahlurnen oder es fehlten Stimmzettel. Einige Wahllokale blieben noch nach 18.00 Uhr geöffnet.
Der Bundestag hatte Ende 2022 beschlossen, dass die Wahl in rund 19 Prozent beziehungsweise 431 Bezirken noch einmal durchgeführt werden muss. Die Union verlangte aber eine wesentlich umfangreichere Nachwahl und legte am Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Diese hatte nun teilweise Erfolg.
Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt als nicht gefährdet, da die Stimmen aus Berlin das Ergebnis nicht beeinflussen können. Anders sieht es für die Linke aus. Sie konnte bislang nur durch drei Direktmandate in den Bundestag einziehen, davon kamen zwei aus Berlin. Würde die Partei bei der Nachwahl auch nur ein Direktmandat verlieren, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten. Denn die Linke hatte bei der Bundestagswahl keine fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen.
(AZ: 2 BvC 4/23)
(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)