Frankfurt (Reuters) - Die Lokführergewerkschaft GDL will noch vor einer Gerichtsentscheidung über den Streik am Dienstagabend mit dem Ausstand beginnen.
Da der Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den Streik vom Arbeitsgericht am Montag abgewiesen worden sei, werde man wie geplant um 18:00 Uhr die Arbeit im Güterverkehr niederlegen, sagte ein GDL-Sprecher am Dienstag Reuters. Sollte das Gericht wider Erwarten den Ausstand untersagen, werde der Streik abgebrochen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Verhandlung über die Zulässigkeit für 17.00 Uhr angesetzt. Die Bahn hatte Berufung nach der Abweisung des Eilantrags eingelegt.
Der Streik soll nach dem Plan der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Dienstag um 18.00 Uhr im Güterverkehr beginnen, in der Nacht zum Mittwoch im Personenverkehr. Bis Freitagabend will die GDL den Zugverkehr im Kampf für ihre Tarifforderungen lahmlegen, so dass trotz Notfahrplan im Personenverkehr mit massiven Ausfällen zu rechnen ist. Mit dem Notfahrplan hatte die Bahn bei den beiden vergangenen GDL-Warnstreiks zumindest etwa jeden fünften Fernzug fahren lassen können.
Die Bahn hält den Ausstand für unverhältnismäßig, nachdem sie auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hatte. Der Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle.
(Bericht von Markus Wacket, Ilona Wissenbach. Redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)