Den Haag (Reuters) - Vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag hat am Donnerstag die Anhörung einer Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords an den Palästinensern im Gazastreifen begonnen.
Der Vertreter Südafrikas warf Israel in seiner Einlassung vor dem UN-Gericht "völkermörderisches Handeln" vor und Verglich den Umgang mit den Palästinensern mit dem Apartheid-System der Rassentrennung. Israel weist den Vorwurf zurück. Auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat wie die US-Regierung deutlich gemacht, dass sie den Vorwurf Südafrikas nicht teile.
Die Anhörungen sind für Donnerstag und Freitag geplant, im Anschluss folgt das Hauptsacheverfahren. Die Urteile des Gerichtshofs haben vor allem symbolischen Charakter, deren tatsächliche Umsetzung ist nur schwer zu vollstrecken. Israel hat als Reaktion auf das Hamas-Massaker vom 07. Oktober einen Feldzug im Gazastreifen mit dem erklärten Ziel gestartet, die radikal-islamische Organisation zu vernichten. Dabei sind nach Hamas-Angaben bislang mehr als 23.000 Menschen getötet worden. Bei dem Massaker am 07. Oktober wurden 1200 in Israel getötet, die meisten davon Zivilisten, und rund 240 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
"Völkermord setzt per Definition die Absicht voraus, Angehörige einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten", sagte Baerbock am Mittwoch am Rande eines Besuchs in der libanesischen Hauptstadt Beirut. "Diese Absicht kann ich bei Israels Selbstverteidigung gegen eine bewaffnete Terrororganisation der Hamas nicht erkennen." Die Bundesregierung werde die Anhörung genau verfolgen und im Hauptsacheverfahren "ihre Rechtsauffassung zur Auslegung der Volkermordkonvention durch eigene Intervention darlegen", kündigte die Ministerin an.
(Bericht von Stephanie van den Berg, Anthony Deutsch, Toby Sterling und Alexander Ratz; Redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)