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FDP und CDU skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - SPD offen

16.01.2024
um 07:52 Uhr

Berlin (Reuters) - Nach der CDU hat sich auch die FDP skeptisch zu einem Verbotsverfahren gegen die teilweise als rechtsextrem eingestufte AfD geäußert.

Von einem solchen Verfahren "würde am Ende des Tages nur die AfD profitieren", sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai am Montag nach einer Präsidiumssitzung der Liberalen in Berlin. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte angesichts der Debatte über ein Parteienverbot, ihm seien keine entsprechenden Pläne oder Überlegungen in der Bundesregierung bekannt.

Dagegen betonte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert: "Wenn die Verfassungsorgane in Deutschland der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden", sagte er. Die Argumente seien in den vergangenen Tagen nicht weniger geworden, sagte er zu den Berichten über eine Teilnahme von AfD-Funktionären an einer Tagung, auf der über Massendeportationen von Migranten gesprochen worden sein soll. Es gebe aber keinen Beschluss der SPD dazu, betonte er.

Die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Emily Büning, äußerte sich dagegen zurückhaltender zur Frage eines AfD-Parteiverbots. Büning sagte Reuters, alle Demokratinnen und Demokraten in Parteien und der Zivilgesellschaft müssten zusammenstehen und entschlossen gegen ein Erstarken der AfD einstehen. "Unabhängig davon müssen die Bewertungen der Sicherheitsbehörden fortlaufend berücksichtigt und die Argumente sowohl für als auch gegen ein Verbot gewissenhaft abgewogen werden", fügte sie hinzu.

CDU-Chef Friedrich Merz und ostdeutsche CDU-Politiker hatten sich am Wochenende klar gegen ein Verbotsverfahren ausgesprochen, weil dies die AfD nur in ihrem Versuch stärke, eine Märtyrerrolle zu spielen. Der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Christian Baldauf brachte am Montag aber eine neue Variante ins Spiel. Er schlug vor, einzelnen Akteuren der AfD die Wählbarkeit zu entziehen, wie dies Artikel 18 des Grundgesetzes vorsehe. "Es reicht nicht mehr, wenn wir unsere Stimme gegen rechts erheben. Den Verurteilungen und Bekenntnissen müssen handfeste Taten folgen", sagte er. Baldauf hält auch ein Verbot einzelner Landesverbände für aussichtsreich.

Die AfD ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von den dortigen Verfassungsschutzbehörden als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Im Bund gilt sie als Verdachtsfall. Laut Umfragen könnte die AfD dennoch damit rechnen, bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September stärkste Kraft zu werden.

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsschutzes, Burkhard Körner, warnt zwar vor einer zunehmenden Radikalisierung der AfD und nannte sie eine Gefahr für Deutschland. Allerdings warnte er im "Spiegel" vor einem Verbotsverfahren. "Die Hürden für ein Verbot sind sehr, sehr hoch", sagte der Behördenchef. "Es gäbe ein erhebliches Risiko, mit einem Verbotsantrag in Karlsruhe zu scheitern. Und wenn ein solches Verfahren verloren ginge, würde es natürlich das Opfernarrativ der AfD stützen."

Laut Grundgesetz kann nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten. Das Gericht prüft auf Antrag von Parlament oder Regierung, ob eine Partei verfassungswidrig ist.

(Bericht von Andreas Rinke, Alexander Ratz, Holger Hansen; redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)