Reuters

Französisches Gericht entscheidet gegen Holcim-Tochter im Syrien-Fall

16.01.2024
um 16:07 Uhr

Paris (Reuters) - Im Syrien-Fall hat der Schweizer Zementkonzern Holcim vor dem Obersten Gericht Frankreichs eine Schlappe erlitten.

Das Kassationsgericht lehnte am Dienstag einen Antrag der französischen Tochtergesellschaft Lafarge ab, die Anklage wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zurückzuweisen.

Der Schweizer Konzern hatten nach einer internen Untersuchung zugegeben, dass die syrische Tochter nach Ausbruch des Bürgerkrieges 2011 bewaffnete Gruppen für den Schutz der Mitarbeiter des Werks bezahlt hatte. 2022 bekannte sich Lafarge in dem Zusammenhang vor einem US-Gericht der Unterstützung der Extremisten-Organisation Islamischer Staat schuldig. Den Vorwurf, durch die Zahlung von Geld an die bewaffneten Gruppen an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen zu sein, hatte Lafarge allerdings stets zurückgewiesen.

Die jetzige Entscheidung des Kassationsgerichts bestätigt einen Entschluss vom Mai 2022 eines Berufungsgerichts. Damit kann eine 2017 eingeleitete Untersuchung die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens aufgrund der symbolträchtigen Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiter prüfen. Lafarge erklärte: "Es handelt sich um eine Altlast, die Lafarge S.A. auf dem Rechtsweg in Frankreich klären wird."

Gegen Lafarge, das seit 2015 Holcim gehört, wird seit 2016 in einem der umfangreichsten Unternehmensstrafverfahren der jüngeren französischen Rechtsgeschichte wegen seiner Aktivitäten in Syrien ermittelt. In einem erbitterten Rechtsstreit, in dem sich Dutzende von Anwälten über Tausende von Seiten an Dokumenten beugten, wies Lafarge eine Reihe von Vorwürfe zurück. Dazu gehörte auch, durch die Zahlung von Geld an die bewaffneten Gruppen an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen zu sein.

Die Entscheidung vom Dienstag stellt nur eine weitere Etappe in dem langwierigen Verfahren dar, das den Umfang der Anklagen bestimmt, aber nicht über den Inhalt des Falles entscheidet. Es ist noch unklar, wann die Ermittlungen in dem Skandal zu einem Ende kommen und ob die Staatsanwaltschaft letztendlich beschließen wird, den Zementhersteller vor einem französischen Strafgericht anzuklagen oder nicht.

(Bericht von Tassilo Hummel; Mitarbeit John Revill. geschrieben von Oliver Hirt, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Holcim Ltd.

WKN 869898 ISIN CH0012214059