Reuters

Chemiegewerkschaft will bis zu sieben Prozent Lohnerhöhung

30.01.2024
um 14:07 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Gewerkschaft IG BCE will bei den anstehenden Tarifverhandlungen für die 585.000 Beschäftigten der Chemieindustrie eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreichen.

"Reallohnverluste in dieser Leitindustrie werden wir nicht akzeptieren", sagte IGBCE-Tarifvorstand Oliver Heinrich anlässlich der am Dienstag veröffentlichten Forderungsempfehlung der Gewerkschaft. Diese umfasst eine Lohnerhöhung von sechs bis sieben Prozent und strebt zudem eine Modernisierung des Bundesentgelttarifvertrags an sowie mehr tariflichen Schutz für Mitglieder der IG BCE. Heinrich sprach von einer Empfehlung mit "Maß und Mitte". "Sie überfordert auf Unternehmensseite niemanden - aber hilft auf Belegschaftsseite vielen."

Im vergangenen Jahr waren die Verbraucherpreise in Deutschland um durchschnittlich 5,9 Prozent gestiegen - der zweithöchste Wert seit der Wiedervereinigung. Für 2024 rechnet das Münchner Ifo-Institut mit einem Rückgang der Teuerungsrate auf 2,2 Prozent. Die IG BCE verwies auf eine aktuelle Umfrage, nach der sich drei von vier Chemie-Beschäftigten beim Haushaltsbudget einschränken müssten, eine Mehrheit von 59 Prozent blicke pessimistisch in die Zukunft. Der letzte Tarifabschluss vom Oktober 2022 habe mit einem Lohnplus von je 3,25 Prozent in zwei Schritten und insgesamt 3000 Euro steuer- und abgabenfreier Inflationsausgleichsprämie zwar die massiven Preissteigerungen über die Laufzeit von 20 Monaten ausgleichen können. "Aber die Wirkung der Prämien ist inzwischen verpufft."

Die regionalen Tarifkommissionen sollen ihre Forderungen ab Mitte März beschließen, bevor am 10. April die Bundestarifkommission die endgültige Forderung aufstellt. Fünf Tage später starten regionale Tarifgespräche, die erste Bundestarifverhandlung ist für den 14./15. Mai in Teistungen bei Göttingen angesetzt. Für Gewerkschaftsmitglieder will die IG BCE tarifliche Vorteile erreichen wie einen besseren Kündigungsschutz oder höhere Zuschüsse zu Kranken- oder Kurzarbeitergeld. Der Bundesentgelttarifvertrag, der aus dem Jahr 1987 stamme, müsse zudem modernisiert werden, da er etwa Studienabschlüsse wie Bachelor und Master nicht kenne und zu komplizierte Regelungen bei Höhergruppierungen habe.

(Bericht von Patricia Weiß, unter Mitarbeit von Rene Wagner. Redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)