Reuters

Pakistans Ex-Regierungschef erneut zu Haftstrafe verurteilt

31.01.2024
um 09:42 Uhr

Islamabad (Reuters) - In Pakistan ist gegen den inhaftierten Ex-Ministerpräsidenten Imran Khan zum zweiten Mal in dieser Woche eine langjährige Haftstrafe verhängt worden.

Khan und seine Frau Bushra seien im Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf von Staatsgeschenken zu jeweils 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden, wie seine Partei PTI am Mittwoch mitteilte. Zudem sei der populäre Ex-Cricket-Star für zehn Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen worden. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bestätigte den Urteilsspruch in dem Korruptionsverfahren. Erst am Dienstag war Khan wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dabei wurde ihm vorgeworfen, den Inhalt eines geheimen Telegramms, das der pakistanische Botschafter in den USA an die Regierung in Islamabad geschickt hatte, veröffentlicht zu haben.

Khan sitzt bereits wegen anderer Fälle im Gefängnis und ist auch schon mit einem fünfjährigen Ausschluss von öffentlichen Ämtern belegt, nachdem er 2022 durch ein Misstrauensvotum im Parlament abgesetzt wurde. Deswegen kann der 71-Jährige bei der Parlamentswahl in der nächsten Woche nicht antreten. In dem aktuellen Fall geht es um den Verkauf von Geschenken im Wert von umgerechnet rund 460.000 Euro, die Khan während seiner Amtszeit von 2018 bis 2022 erhalten hatte. Khan bestreitet die Vorwürfe und hat erklärt, er habe die Staatsgeschenke legal erworben. Regierungsvertreter behaupten, Khan-Vertraute hätten die Geschenke in Dubai verkauft.

Khans Pressestelle kritisierte das Urteil scharf und kündigte Berufung an. "Ein weiterer trauriger Tag in der Geschichte unseres Justizsystems, das demontiert wird", teilte es mit. "Kein Kreuzverhör wurde zugelassen, kein letztes Argument wurde vorgebracht, und die Entscheidung erscheint wie ein vorher festgelegter Prozess", hieß es weiter: "Auch diese lächerliche Entscheidung wird angefochten werden."

(Bericht von Asif Shahzad, Ariba Shahid and Shivam Patel, geschrieben von Christian Götz, redigiert von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)