Reuters

UN-Gericht will auf Antrag der Ukraine Vorwurf Russlands klären

02.02.2024
um 18:17 Uhr

Den Haag (Reuters) - Das höchste Gericht der Vereinten Nationen (UN) will sich mit dem von Russland erhobenen Vorwurf des Völkermords gegen die Ukraine befassen.

Auf Antrag der Ukraine und gegen den Willen Russlands erklärte sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag für zuständig. Die Ukraine hatte verlangt, das Gericht solle feststellen, dass der ukrainische Staat im Osten des Landes keinen Völkermord begangen habe. Russland hatte den Vorwurf im Zusammenhang mit seinem Angriff auf die Ukraine vor zwei Jahren erhoben. Es wird mit einer monatelangen Verhandlung gerechnet.

Die Ukraine hatte auch gefordert, der IGH solle feststellen, dass Russland mit dem Angriff seinerseits die UN-Konvention gegen Völkermord verletzt habe. Mit dieser Frage wollen sich die Richter nicht befassen. Russland hatte eine Zuständigkeit des Gerichts für den gesamten Fall bestritten.

Im März 2022 hatte der Gerichtshof Russland bereits aufgefordert, sein militärisches Vorgehen in der Ukraine zu beenden. Am Mittwoch hatte das Gericht entschieden, dass Russland im Zusammenhang mit der Unterstützung von Separatisten in der Ostukraine gegen den Anti-Terrorismus-Vertrag der Vereinten Nationen verstoßen habe.

Der IGH, der gelegentlich als Weltgericht bezeichnet wird, hat keine Möglichkeit, seine Entscheidungen zwangsweise durchzusetzen. Dennoch tragen Staaten Streitigkeiten immer wieder öffentlichkeitswirksam vor diesem UN-Organ aus. In der vergangenen Woche forderte das Gericht Israel auf, einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Völkermord wird in einer UN-Konvention definiert als ein Verbrechen mit der Absicht, eine ethnische oder andere Bevölkerungsgruppe zu zerstören.

(Bericht von Stephanie van den Berg, geschrieben von Jörn Poltz, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)