Reuters

US-Gericht - Trump genießt keine Immunität bei Wahl-Anklagen

06.02.2024
um 17:02 Uhr

Washington (Reuters) - Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt einem Bundesberufungsgericht zufolge keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol.

Die drei Richter im Regierungsbezirk District of Columbia wiesen am Dienstag einstimmig die Darstellung zurück, er könne nicht belangt werden, weil die Vorwürfe mit seinen Aufgaben als Staatsoberhaupt zusammenhingen. Eine Stellungnahme Trumps lag zunächst nicht vor. Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann weiter Berufung einlegen. Damit könnte sich das Hauptverfahren bis nach der Wahl im November hinziehen. Sollte er sie gewinnen, könnte er sich selbst begnadigen.

Trump wird eine Verwicklung in den Versuch seiner Anhänger vorgeworfen, durch einen Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 die Machtübergabe an den demokratischen Wahlsieger Joe Biden zu verhindern. Er hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, die Immunität des Amtes schütze ihn. Dies wiesen die Richter nun zurück. "Zum Zwecke dieses Strafverfahrens ist der ehemalige Präsident Trump zum Bürger Trump geworden", schrieben sie. Damit genieße er das jedem Bürger zustehende Recht, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. "Aber jegliche Immunität der Exekutive, die ihn während seiner Amtszeit als Präsident geschützt hat, schützt ihn nicht mehr vor dieser Anklage."

Der Republikaner könnte nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und auch das Oberste Gericht. Um Trump dafür Zeit zu geben, ist das Hauptverfahren bis mindestens zum 12. Februar ausgesetzt. Trump hat im laufenden Wahlkampf wiederholt eine "komplette und völlige Immunität" für alle Präsidenten gefordert. Seine Anwälte haben erklärt, laut der Verfassung könne nur der Kongress den Präsidenten belangen. Zwar wurde Trump zwei Mal vom Repräsentantenhaus angeklagt. In beiden Fällen verwarf der damals von seinen Anhängern beherrschte Senat die Verfahren. Die drei Berufungsrichter hatten sich bei einer Anhörung im Januar skeptisch zu Trumps Argument gezeigt. Sie fragten seine Anwälte, ob ein Präsident selbst dann Immunität genießen sollte, wenn er einen politischen Rivalen durch das US-Militär ermorden lassen würde.

(Bericht von Andrew Goudsward; Geschrieben von Scot W. Stevenson,; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)