Reuters

Berufungsgericht - Sarkozy der illegalen Wahlkampffinanzierung schuldig

14.02.2024
um 15:27 Uhr

Paris (Reuters) - Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy ist mit seiner Berufung gegen eine Verurteilung wegen illegaler Wahlkampffinanzierung gescheitert.

Ein Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass das ehemalige Staatsoberhaupt unzulässige Wahlkampfgelder für seine gescheiterte Wiederwahl 2012 angenommen hatte. Damit bestätigten die Richter am Mittwoch eine vorherige Entscheidung auf niedrigerer Instanz. Sarkozys Anwalt kündigte an, das Urteil vor dem Kassationshof anfechten zu wollen. Es ist das höchste Gericht der Republik.

Sarkozy war zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Ex-Präsident kann die Strafe etwa durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen, ohne ins Gefängnis zu gehen. Bereits 2021 verurteilte ihn ein Gericht in Paris zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sarkozy legte Berufung ein und blieb vorerst auf freiem Fuß.

Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies er zurück. "Ich habe keine Lieferanten ausgewählt, ich habe kein Angebot, keine Rechnung unterschrieben", sagte er vor Gericht. Die Schuld gab er einigen Mitgliedern seines Wahlkampfteams. Das sah die Staatsanwaltschaft anders: Demnach habe Sarkozy 42,8 Millionen Euro für seinen Wahlkampf im Jahr 2012 ausgegeben - fast doppelt so viel wie erlaubt.

(Bericht von Juliette Jabkhiro, geschrieben von Philipp Krach, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)