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Weitere Bahn-Niederlage vor Gericht - Lokführer-Streik geht weiter

12.03.2024
um 15:17 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Lokführer der Deutschen Bahn können nach einem Gerichtsurteil ihren bundesweiten Streik im Fern- und Nahverkehr wie geplant bis Mittwochmorgen fortsetzen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht wies am Dienstag die Berufung der Bahn zurück. Zuvor hatte schon das Arbeitsgericht Frankfurt am Montagabend den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den Wellenstreik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen.

Der 24-stündige Streik der Lokführer endet am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr. Im Güterverkehr begann der Arbeitskampf schon am Montagabend um 18.00 Uhr. Es ist bereits der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn. "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", hatte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Schlappe vor dem Arbeitsgericht Frankfurt erklärt. "Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen." Im Fernverkehr bot die Bahn am Dienstag ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans an.

(Bericht von Reuters-TV, geschrieben von Patricia Weiß. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)