Reuters

Bundeskabinett einigt sich auf Quick-Freeze zur Datenspeicherung

10.04.2024
um 13:32 Uhr

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat sich auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten verständigt, die zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden können.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach am Mittwoch von einem "Meilenstein für die effektive Strafverfolgung". Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatten sich bislang nicht auf die Modalitäten einigen können, wie zur Strafverfolgung etwa von Kinderpornographie Kommunikationsdaten von Tatverdächtigen gespeichert und von den Ermittlern genutzt werden können.

"Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland", sagte Buschmann der "Welt". Die Einigung sieht vor, dass Ermittlungsbehörden bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern können. Dabei geht es nicht um die Inhalte, sondern lediglich die Verbindungsdaten. Für eine Speicherung ist die Anordnung eines Richters erforderlich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte lange Zeit auf eine weitergehende Regelung gedrungen, die in Richtung der sogenannten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gehen sollte. Dies lehnte Buschmann mit Verweis auf den Datenschutz ab.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die jetzt gefundene Regelung als nicht ausreichend. "In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung", sagte GdP-Chef Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. "Eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen." Die am Dienstag veröffentlichte jüngste Kriminalstatistik zeige eine deutliche Zunahme von Straftaten in Deutschland. Es brauche daher "mehr Personal, Vorratsdaten und Geld", sagte Kopelke.

"HERBER RÜCKSCHLAG"

Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich kritisierte das Vorgehen: "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler", erklärte er in München. "Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen." Die Daten könnten nun erst dann gesichert werden, nachdem eine Straftat den Behörden bereits bekannt geworden sei. Dann seien die Verbindungsdaten in der Regel bereits gelöscht. "Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich."

Buschmann betonte indes, der Staat dürfe seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und Kommunikationsdaten anlasslos speichern. Die Folge wäre: "Niemand fühlt sich mehr richtig frei ? das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte." Lob für die Regelung kam von Vertretern der Ampel-Koalition. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, erklärte: "Wir stellen sicher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und stärken zugleich unsere Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung." Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte die Einigung und erklärte: "Die Strafverfolgung wird effektiviert und den Behörden ein rechtssicheres Instrument an die Hand gegeben."

Möglich geworden war die Einigung nach Angaben aus Koalitionskreisen, weil die FDP zeitgleich einer Verlängerung der Mietpreisbremse zustimmte.

(Bericht von Alexander Ratz, Mitarbeit Andreas Rinke; Redigiert von Ralf Bode; Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)