Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat den Finanzierungsweg für das milliardenschwere Wasserstoff-Kernnetz beschlossen.
Das Parlament machte am Freitag damit den Weg für den Bau eines 10.000-Kilometer-Netzes frei. Im Wesentlichen soll es bis 2032 stehen, Projekte können aber auch noch bis 2037 gefördert werden. Damit sollen auch die Finanzierungslasten für Betreiber gestreckt werden. Das Netz soll Industrie, Kraftwerke, Häfen und Speicher miteinander verbinden. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) schätzen die Kosten auf knapp 20 Milliarden Euro. Das Kernnetz soll grundsätzlich vollständig über Gebühren der Nutzer finanziert werden. Zu gut 60 Prozent können bestehende Erdgas-Röhren umgewidmet werden, zum anderen Teil sind Neubauten nötig.
Wasserstoff, zunehmend mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt, soll der zentrale Brennstoff für Wärme, Flug- und Schiffsverkehr sowie teils auch für die Stromerzeugung werden. Zudem wird er in der Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie gebraucht, um Kohle oder Gas klimafreundlich zu ersetzen. Wasserstoff ist zudem anders als Elektrizität speicherbar.
"Die Weichen für den Aufbau des Wasserstoff-Transportnetzes sind jetzt gestellt", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Aufbau könne jetzt beginnen. Die Energiewirtschaft zeigte sich erleichtert über den Beschluss: "Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein zentraler Baustein, um Energiewende und wirtschaftliche Transformation zu meistern", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae.
STAAT GEHT IN VORLEISTUNG
Den Firmen wird eine Verzinsung ihres Eigenkapitals von rund 6,7 Prozent zugesichert. Da es aber zunächst relativ wenige Abnehmer geben wird, will der Staat über die nächsten Jahre in Vorleistung gehen, um die Nutzung bezahlbar zu halten und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern. Über die Jahre werden aber immer mehr Nutzer des Netzes erwartet. So soll spätestens ab 2055 das sogenannte Amortisationskonto ausgeglichen sein - also die gezahlten Vorschüsse an den Staat zurückfließen. Sollte dann noch ein Fehlbetrag bestehen, müssen sich die Leitungsbetreiber dem Entwurf zufolge zu 24 Prozent an diesem beteiligen. Entgegen ersten Überlegungen soll der Bau also allein von der Privatwirtschaft - wenn auch mit Garantien des Bundes - gestemmt werden.
Mit den neuen Regelungen im Energie-Wirtschaftsgesetz (EnWG) wird es auch eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff geben. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
(Bericht von Markus Wacket, redigiert von Elke Ahlswede. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)