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Insider - EU leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Gasspeicher-Umlage ein

17.04.2024
um 16:42 Uhr

Brüssel/Berlin (Reuters) - Die EU-Kommission wird Insidern zufolge gegen Deutschland ein Verfahren wegen der umstrittenen Gasspeicher-Umlage einführen.

Es könnte bereits in den nächsten Tagen eingeleitet werden, sagten mit dem Vorhaben Vertraute am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Das Verfahren beginnt zunächst mit einer Anfrage an Deutschland, dann einer Aufforderung, sich an europäisches Recht zu halten und kann schließlich in eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden.

Die Umlage hatte Deutschland 2022 auf dem Höhepunkt der Versorgungskrise mit Erdgas eingeführt, um das Füllen der stark geleerten deutschen Speicher möglich zu machen und die Versorgung mit dem Brennstoff zu sichern. Die Umlage wird letztlich von allen Nutzern gezahlt, darunter sind auch viele in Nachbarstaaten im europäischen Energiemarkt. Staaten wie Tschechien, Österreich, die Slowakei oder Ungarn sehen in der Umlage aber eine unzulässige nationale Abgabe. Die EU-Regulierungsbehörde hatte erklärt, die Speicher-Umlage sollte nicht bei Geschäften über Landesgrenzen hinweg fällig werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Umlage: "Mit der Maßnahme haben wir einen ganz entscheidenden Beitrag zur europäischen Versorgungssicherheit und der Stabilisierung der Preise geleistet", sagte eine Sprecherin. "Die gut gefüllten Speicher haben ganz erheblich zur Stabilisierung der Preise und Beruhigung der Märkte beigetragen. Davon hat nicht nur Deutschland, sondern haben auch andere europäische Staaten profitiert." Deutschland habe die Versorgungssicherheit im Blick und dies im Rahmen der gebotenen europäischen Solidarität. Die Umlage diskriminiere zudem niemanden, da sie überall dort fällig werde, wo Gas aus dem Fernleitungsnetz entnommen werde.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson hatte die Umlage dennoch als Gefahr für die Solidarität in der Gemeinschaft bezeichnet, sie sei ein Hindernis für die Abkehr vom russischen Gas.

Auch dem widersprach die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums: "Der Handel zwischen den Staaten wird durch die Umlage nicht behindert, es gibt also auch keine Rechtfertigung auf russisches Gas zurückzugreifen."

(Bericht von Julia Payne, Kate Abnett und Markus Wacket; redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)