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EU-Parlament macht Weg frei für "Recht auf Reparatur" defekter Geräte

23.04.2024
um 13:57 Uhr

Brüssel/Berlin (Reuters) - Das Europäische Parlament stärkt die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit beschädigten oder defekten Geräten. Garantiezeiten sollen verlängert, Reparaturen günstiger und Ersatzteile einfacher verfügbar werden.

So soll sich auch weniger Müll anhäufen. Das Parlament stimmte am Dienstag der Richtlinie zu, die Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einräumt.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem wichtigen Meilenstein. "Erstmals wird das Recht auf Reparatur gesetzlich verankert." Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nehme immer weiter ab. "Das soll sich künftig ändern." Mit dem Recht auf Reparatur könnten Produkte länger genutzt werden. "Dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und CO2-Emissionen verringert. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in Kürze im Kreis der EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Reparatur verabschieden können und damit den EU-Binnenmarkt nachhaltiger machen."

Die EU-Richtlinie soll Anreize setzen, um beschädigte oder kaputte Güter wie Staubsauger, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones, Bildschirme oder Fernsehgeräte zu reparieren. Dadurch sollen Müll vermieden und Dienstleistungen zur Reparatur gefördert werden. Verbraucher sollen bei bestimmten Produkten einen Anspruch auf Reparatur bekommen, wenn sie dies wünschen. Die Gewährleistungsdauer soll nach einer Reparatur um zwölf Monate verlängert werden. Außerdem soll eine europaweite Online-Plattform Verbraucher und Dienstleister besser zusammenbringen.

(Bericht von Christian Krämer.; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)