Reuters

Schlappe für Amazon vor dem BGH - Gericht bestätigt Kartellamt

23.04.2024
um 17:47 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen und damit schärfer unter die Lupe nehmen.

Das Gericht habe eine Beschwerde Amazons gegen die Entscheidung der Bonner Kartellwächter abgewiesen, teilte der BGH am Dienstag mit. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Amazon im Juli 2022 diese Stellung zugeschrieben, womit ihnen weitere kartellrechtliche Schritte offenstehen. Gegen diesen Beschluss ging Amazon juristisch vor.

In dem Streit geht es um die Kontrollbefugnisse der Wettbewerbshüter gegenüber dem Online-Händler Amazon. Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass der US-Konzern eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass der Konzern stärker kontrolliert wird und die Wettbewerbshüter ihm in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen. Amazon wehrte sich gegen den Feststellungsbeschluss des Bundeskartellamts, das auch zwei Prüfverfahren gegen den US-Riesen betreibt.

(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Amazon.com Inc.

WKN 906866 ISIN US0231351067