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Özdemir plant im Tierschutzgesetz Ausnahmen bei Verbot für Anbindehaltung

24.04.2024
um 13:57 Uhr

Berlin (Reuters) - Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will beim geplanten Verbot der Anbindehaltung von Tieren Ausnahmen zulassen.

Für Rinderbetriebe mit Weide- und Anbindehaltung in Kombination bis zu einer Größe von 50 Tieren solle das Verbot nicht gelten, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium des Grünen-Politikers. Dies sehe der nach der Verbände- und Länderanhörung überarbeitete Gesetzentwurf vor, den das Ministerium am Vortag zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt habe. Auch in der Koalition habe es Gespräche gegeben. "Das Ministerium geht davon aus, dass nun gute Kompromisse gefunden wurden und der Gesetzentwurf zeitnah im Kabinett beschlossen wird", hieß es.

SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag Ende 2021 auf eine Reform des Tierschutzgesetzes verständigt. "Das bisherige Tierschutzgesetz war vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher Anforderungen veraltet", hieß es im Agrarministerium. "Es geht uns bei den neuen Regelungen darum, Tiere so weit wie möglich vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen."

MINISTERIUM: KEINE NACHTEILE FÜR FORSCHUNG

Kritik hatte es vor allem aus der Landwirtschaft und dem Forschungsbereich gegeben. So sollte die Anbindehaltung von Rindern nach einer Übergangszeit von zehn Jahren generell verboten werden. Mit der Ausnahme für die Kombihaltung kommt Özdemir den Kritikern entgegen. Diese Ausnahme soll auch für Hofnachfolger gelten, aber nur für bestehende Betriebe. "Mit der Kombihaltung, die viel Weidegang vorsieht, bleibt die Almbewirtschaftung möglich, natürlich auch die Bewirtschaftung von Mittelgebirgslagen", hieß es im Ministerium. Damit werde der auch der Lage kleiner Höfe in Süddeutschland Rechnung getragen.

Vorgesehen ist auch eine Erhöhung des Strafmaßes für massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf bis zu fünf Jahre. Das Ministerium wandte sich gegen Befürchtungen etwa aus der Pharmabranche, dass damit Forschung mit Hilfe von Tierversuchen über das geltende Recht hinaus erschwert würde. Diese Befürchtung sei unbegründet, hieß es im Ministerium. Auf die bisherige Praxis werde das keine Auswirkungen haben. Im Ministerium erhofft man sich von der Hochsetzung des Strafmaßes vor allem ein Signal an Gerichte, dass Verstöße gegen den Tierschutz stärker geahndet werden müssten. "Tiere zu quälen ist kein Bagatelldelikt und begangenes Unrecht soll angemessen geahndet werden", hieß es im Ministerium.

QUALZUCHT-KRITERIEN - KEIN VERBOT EINZELNER HUNDERASSEN

Erstmals sieht die Reform auch einen Katalog von Kriterien für die seit Jahrzehnten verbotene sogenannte Qualzucht vor, unter die zum Beispiel Hunde mit sehr kurzen Nasen fallen, die dadurch schlechter Luft bekommen. Im Ministerium wurde betont, es gehe nicht um das Verbot ganzer Hunderassen, sondern nur um Einzeltiere, die bei bestimmten Kriterien nicht mehr zur Zucht verwendet und nicht ausgestellt werden dürften. Das Ministerium sehe in dem Kriterienkatalog eher eine Erleichterung für Züchter und Tierärzte, woran sie Qualzucht festmachen könnten.

In Schlachthöfen soll in bestimmten Bereichen ab einer bestimmten Größe eine Videoüberwachung vorgeschrieben werden, um die Einhaltung des Tierschutzes besser kontrollieren zu können. Im Onlinehandel mit Tieren soll Anonymität der Verkaufenden unterbunden werden. Tierschutz- und Umweltverbände haben die Reform im Grundsatz begrüßt, die aus ihrer Sicht in manchen Bereichen aber nicht weit genug geht.

(Bericht von Holger Hansen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)