Karlsruhe (Reuters) - Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstagabend den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann ab, der die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte. Seine Klage sei von vornherein unzulässig, teilte der Zweite Senat zur Begründung mit. Somit wurde nicht nur sein Eilantrag abgelehnt, sondern auch seine Klage in der Hauptsache. Nähere Ausführungen machte der aus acht Verfassungsrichterinnen und Richtern bestehende Zweite Senat nicht.
Heilmann hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Die Ampelregierung habe noch am vergangenen Freitag einen Änderungsantrag mit neuen Aspekten eingebracht. Der erste Entwurf zum Klimaschutzgesetz war bereits im Sommer 2023 im Kabinett beschlossen worden und ging danach in erster Lesung in den Bundestag. Wegen Uneinigkeit in der Ampel-Koalition zog sich das Gesetzgebungsverfahren allerdings hin. Am 15. April folgte dann die Einigung auf einen modifizierten Entwurf. Der liegt nun dem Bundestag zur Verabschiedung vor.
(Bericht von Ursula Knapp, geschrieben von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)