Reuters

Gericht erlaubt Codeshare-Flüge von Air Berlin mit Etihad

14.01.2016
um 18:31 Uhr

Berlin (Reuters) - Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit über die Gemeinschaftsflüge mit der arabischen Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig.

Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement in Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Air-Berlin-Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30 Prozent. Zuletzt hatten Etihad und Air Berlin die Bundesregierung heftig kritisiert und sich über eine mangelnde Unterstützung beklagt.

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125