DGAP-Adhoc: MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt (deutsch)
MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers…