BERLIN (dpa-AFX) - Der größte Gasspeicher Deutschlands in Rehden kann angesichts bislang historisch niedriger Stände nun befüllt werden. Dazu erließ Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Ministerverordnung, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Habeck sprach von einem weiteren wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit und Vorsorge in Deutschland weiter zu stärken und um insbesondere für den nächsten Winter ausreichend gerüstet zu sein.
Der Speicher im niedersächsischen Rehden war in der Hand des russischen Staatskonzerns Gazprom
Der Gasspeicher in Rehden sei anders als Speicher anderer Eigentümer seit Monaten nur in geringfügigem Maß befüllt worden, so das Ministerium. Der Füllstand liege aktuell nur bei 2 Prozent. Insgesamt liegen die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland bei 48,6 Prozent, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch mitteilte.
"Da die Speicherstände von Deutschlands größtem Gasspeicher in Rehden seit Monaten auf historischem Tief liegen, ist es notwendig hier schnell zu handeln", so Habeck. Mit der Ministerverordnung werde die Voraussetzung geschaffen, damit der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe mit der Einspeicherung in Rehden schnellstmöglich beginnen könne.
Die Ministerverordnung basiert laut Ministerium auf dem neuen Gasspeichergesetz. Sie sei am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und trete am Donnerstag in Kraft.
Unter der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur seien in einem ersten Schritt die bislang an die russische Gazprom Export vermarkteten Speicherkapazitäten gekündigt worden, teilte das Ministerium mit. Nun könne auf Basis der Ministerverordnung der Marktgebietsverantwortliche tätig werden und direkt physisches Gas erwerben und einspeichern. "Damit kann sichergestellt werden, dass die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes eingehalten werden können und so die Versorgungssicherheit gestärkt wird."
Mit dem Gesetz werden alle Betreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Die Speicherstände müssen zum 1. Oktober eines Jahres 80 Prozent betragen, zum 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent./hoe/DP/men